Regeln für die Futterausgabestelle der Interessengemeinschaft Tierschutz in Mittelhessen

 

 

1.      Die Nicht-Beachtung der Regeln führt zur Einstellung sämtlicher Hilfeleistungen und zum Ausschluss aus der Kartei

2.      Alle Helfer der Ausgabestelle arbeiten ehrenamtlich und wir bitten, dass dies im Umgang mit den Helfern auch anerkannt wird

3.      Auch untereinander erbitten wir einen höflichen Umgangston; bei Nichteinhaltung behalten wir uns vor, Ihnen Hausverbot zu erteilen

4.      Ob und in welchem Umfang eine Neuaufnahme stattfindet, entscheidet der Vorstand der IG Tierschutz

5.      Das erhaltene Futter wird auf Verantwortung des Empfängers verfüttert

6.      Generell wird nur unterstützt, wer sein Tier artgerecht hält und mit ihm freundlich umgeht

7.      Die Sach- und Futterspenden werden nur zum Eigenbedarf ausgegeben

8.      Tiere, die Sie nach Aufnahme in unsere Kartei gekauft haben, werden nur nach Absprache mit uns unterstützt

9.      Sollten Sie mit Ihrem Tier Nachzucht betreiben, werden wir die Jungtiere nicht mitverpflegen und über einen Ausschluss nachdenken

10.    Die Entscheidungen über die Menge und Art der Unterstützung liegt bei den Mitgliedern und Helfern der Ausgabestelle

11.    Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn Ihr Tier/eines Ihrer Tiere verstorben ist oder Sie es weitergegeben haben

12.     Auf dem gesamten Gelände herrscht Leinenpflicht

13.    Neue Regeln gelten ohne erneute Unterschrift, hängen in der Ausgabestelle aus und können jederzeit auf Wunsch ausgehändigt werden

Wir danken für Ihr Verständnis und die Einhaltung der Regeln.

Gerne stehen Ihnen die Mitglieder der IG Tierschutz für Fragen und in schweren Situationen zur Verfügung.

Beschlossen und Genehmigt durch den Vorstand der Interessengemeinschaft Tierschutz in Mittelhessen e.V. im März 2009

 

 

Interessengemeinschaft Tierschutz in Mittelhessen e. V.

 

Der Verein für
Mensch und Tier!

 

Unser Spendenkonto:

 

IBAN:

DE80513900000048260500

BIC:

VBMHDE5FXXX

Bank: 

Volksbank Mittelhessen

 

Geprüfte Organisation

mit Erlaubnis nach
§ 11 TierschG